Tierheim Tecklenbuerger Land
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Verhaltensregeln für Spaziergänger

Wir freuen uns, dass Sie mit unseren Hunden spazieren gehen möchten und bitten Sie, nachfolgende Verhaltensregeln zu beachten:

  • §
    Es ist mit der Tierheimleitung abzusprechen, mit welchem Hund Sie spazieren gehen können. Sie haben sich selbst überzeugt, dass Sie körperlich in der Lage sind, den ausgewählten Hund zu führen.
  • §
    Aus versicherungstechnischen Gründen ist es nur volljährigen Personen gestattet, Tierheimhunde auszuführen. Minderjährigen ist es grundsätzlich nicht erlaubt Tierheimhunde alleine an der Leine zu führen. Dies gilt gleichwohl für den Fall, dass ein Minderjähriger einen Erziehungsberechtigten beim Spaziergang mit einem Tierheimhund begleitet.
  • §
    Die Hunde dürfen nur in der näheren Umgebung des Tierheimes ausgeführt werden. Die Ausführzeit ist auf 30-40 Minuten, je nach Hund, begrenzt und sollte unbedingt eingehalten werden, da zu den Öffnungszeiten Besuchern und im besonderen Interessenten die Möglichkeit auf Besichtigung eines Tieres gegeben sein muss; nur so ist – im Interesse des Tieres – eine schnelle Vermittlung möglich.
  • §
    Vor dem Spaziergang ist der Personalausweis als Pfand im Tierheim-Büro zu hinterlegen. Aus gegebenem Anlass werden unsere Tierheim-Mitarbeiter Sie auf das Mitführen eines einsatzfähigen Handy/Smartphone verweisen und Ihnen bei Übernahme des Hundes die Telefon-Nr. unseres Tierheims bekanntgeben, so dass Sie im Notfall - jederzeit - mit uns Kontakt aufnehmen können.
  • §
    Nehmen Sie den Hund grundsätzlich immer kurz an die Leine, wenn Sie den Hund zum Spazierengehen durch unser Tierheim bzw. Tierheimgelände hinaus- und wieder hineinführen. Dieses sollte ebenfalls beachtet werden, wenn Ihnen beim Spaziergang  Kinder, Radfahrer, Autos oder andere Hunde begegnen. So lassen sich Komplikationen stets vermeiden. Sollte es dennoch zu einer derartigen Situation kommen, sind Sie verpflichtet sofort unsere Tierheim-Mitarbeiter davon in Kenntnis zu setzen.
  • §
    Leinen Sie den Hund während des Spaziergangs niemals ab.
  • §
    Lassen Sie Ihren eigenen Hund zu Hause wenn Sie zum Ausführen in unser Tierheim kommen. Es könnte leicht zu Raufereien der Tiere kommen, die schlimmstenfalls mit Bißverletzungen enden könnten.

Noch eine ganz dringende Bitte an Sie:

Bitte füttern Sie die Hunde nicht. Viele Hunde leiden gelegentlich an Durchfall und werden mit einem speziellen Diätfutter versorgt. Eine ungezielte Fütterung schadet ihnen. Wenn Sie Futter mitgebracht haben,  geben Sie es doch bitte an unsere Tierheimleitung weiter. Nur so kann es gezielt zugeteilt werden!

Eine Nichtbeachtung der vorgenannten Verhaltensregeln für Spaziergänger zieht ein Spaziergehverbot nach sich. Auch entfiele in diesem Fall jeglicher Versicherungsschutz.

Wir wünschen Ihnen, wie auch der ganzen Familie, einen schönen Spaziergang.